Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Christinenhof & SPA GmbH

für DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG und für Veranstaltungen

I.        GELTUNGSBEREICH


  1. Diese Geschäftsbedingungen der Christinenhof & Spa GmbH gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die mietweise Überlassung von Konferenz- und Banketträumen und die Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen und Hochzeiten sowie andere Feierlichkeiten in diesen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotelgastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Darüber hinaus gelten die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

 

II.      VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG


  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in sechs Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III.     LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG


  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels für Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
    Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel vom Gast Mahnkosten in Höhe von fünf Euro verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Forderungseinzugs anfallen, trägt der Gast.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
  9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

IV.    ZIMMERBEREITSTELLUNG


  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Anreise nach 21:00 Uhr sind vorab mit dem Hotel schriftlich zu vereinbaren.
  3. Stellt der Gast das Zimmer geräumt erst nach 11.00 Uhr zur Verfügung, kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers von 15,00 EUR pro Stunde Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des Zimmerpreises. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

V.     RÜCKTRITT DES GASTES (STORNIERUNG) / NICHTANNAHME DES HOTELS


  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Die Stornierungsbedingungen für reservierte Zimmer, Räume oder sonstige Leistungen sind:
  4. bis vier gebuchte Zimmer bis zwei Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung danach Berechnung von 90% des vereinbarten Logis- bzw. Arrangement Preises
  5. ab fünf gebuchten Zimmern:
  • bis 60 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung,
  • bis 45 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung, wenn weniger als 50% der Zimmer storniert werden, andernfalls Berechnung von 20% des vereinbarten Logis- bzw. Arrangement Preises
  • bis 10 Tage vor Anreise Berechnung von 50% des vereinbarten Logis- bzw. Arrangement Preises
  • bis zwei Tage vor Anreise Berechnung von 80% des vereinbarten Logis- bzw. Arrangement Preises, danach Berechnung des Gesamtpreises

   c. Für Buchungen an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen

   d. Bei Nichtanreise, ohne vorherige Stornierung, sind 100% der Reisekosten fällig.

In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


  4. Das Hotel kann der Vertragsaufhebung für eine Veranstaltung in den Bankett- oder Konferenzräumen samt gebuchter Verpflegung nur unter den folgenden Stornierungsbedingungen zustimmen: 

                   a.     bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfreie Stornierung,

                   b.     bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% des vereinbarten Mietpreises,

                   c.     bis 1 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises zzgl. 35% des entgangenen Speisenumsatzes, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

                   d.     Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmeranzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das 3- Gang- Menü zugrunde gelegt.

                   e.     Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmeranzahl in Rechnung zu stellen.

 

VI.    RÜCKTRITT DES HOTELS 


  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
  3. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  4. gewährte Optionstermine seitens des Gastes nicht eingehalten werden
  5. vertraglich vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung unter Beachtung einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden
  6. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
  7. wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  8. das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist.
  9. Ein Verstoß gegen das Unter- oder Weitervermietungsverbot vorliegt.
  10. Im Falle eines Irrtums nach §119 BGB.
  11. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich zu informieren. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz

 

VII.  ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT


  1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Gast das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 7.1 Satz 3 gilt entsprechend.
  3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.
  4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

 

VIII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN


  1. Der Gast darf Speisen und Getränke in die gastronomischen Bereiche des Hotels und den Wellnessbereich grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten ein sogenanntes „Korkgeld“ berechnet.

 

IX.    Fundsachen


  1. Fundsachen werden an der Rezeption des Haupthauses 6 Monate aufbewahrt. Danach obliegt es der Geschäftsleitung über eine Spende oder Entsorgung zu entscheiden. Eine längere Aufbewahrung ist ausgeschlossen

 

 

X.      HAFTUNG


  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Aufbewahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  4. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  5. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Wellness, Fitnessbereich, Kegelbahn, Billard auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei der Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht erkennbar sind, haftet das Hotel nicht. Der Spielplatz darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden.
  6. Das Rauchen von Zigaretten, Tabak und E-Zigaretten aller Art in sämtlichen Innenräumen des Hotels und innerhalb der Zimmer ist untersagt. Der Gast des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollte der Gast hiergegen verstoßen, ist das Hotel berechtigt dem Gast gegenüber eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250,00 € zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder in fahrlässiger Weise zu vertretenden Unkenntnis des Gastes im Zimmer rauchen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei den Rauchmeldern handelt es sich um hochempfindliche Spezial-Rauchmelder, die sowohl Zigaretten als auch Tabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Im Falle eines Alarms durch Rauch werden sämtliche Kosten für die Evakuierung, Feuerwehreinsatz sowie die Folgekosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  7. Grundsätzlich ist eine Manipulation der Rauchmelder untersagt. Entsteht Aufgrund einer Manipulation der Rauchmelder eine Fehlfunktion der Rauchmeldeanlage, trägt die daraus entstanden Folgekosten der Gast.
  8. Sofern der Gast Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  9. Der Gast haftet für Schäden, die er an der Einrichtung der Zimmer, oder des Hotels verursacht.

 

XI.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN


  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online- Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/


Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 

 

Tauer, den 10.11.2025